Quad Safari Berlin 
Bürozeiten DI - FR von 11:00 - 18:00 Uhr,  SA - SO 10:00 - 14:00 Uhr

Haftungsverzicht & Unterschrift 


Haftungsverzicht und Teilnahmebedingungen
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Erklärung :
Mir ist bewusst, dass die Quad-Tour keine Rennveranstaltung ist. Sie dient nicht dem Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten, sondern ausschließlich dem touristischen Erlebnis und der gemeinsamen Ausfahrt.


Über die Gefahren des Quadfahrens bin ich mir bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.


Ich hafte für Schäden, die ich Dritten, Gegenständen oder der Natur zufüge.


Ich bin für meine Fahrweise selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn ich den Tourenvorschlägen oder Anweisungen des Veranstalters folge.


Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter noch dessen Erfüllungsgehilfen oder der Geländebesitzer für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Mir ist bekannt, dass der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen ebenfalls nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haften.


Die Haftung für vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.


Ich verpflichte mich, die mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuge pfleglich zu behandeln und diese ausschließlich für die vorgesehenen und geeigneten Zwecke zu verwenden. Die Fahrzeuge dürfen nur nach entsprechender Einweisung und auf Anweisung des Veranstalters bzw. Scouts in Betrieb genommen werden.


Haftung bei Fahrzeugschäden: 

Für Schäden an dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug haftet der Teilnehmer mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 €.


Die Selbstbeteiligung kann auf 150 € reduziert werden, sofern der Teilnehmer vor Beginn der Tour eine entsprechende Versicherung für 10 € pro Teilnehmer abschließt.
Sollte ein oder mehrere Fahrzeuge durch einen Teilnehmer beschädigt werden und der Teilnehmer den Schaden zu verantworten haben, können zusätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten geltend gemacht werden.


Die Reduzierung der Selbstbeteiligung gilt nicht bei einem Totalschaden, der durch unsachgemäße, grob fahrlässige oder mutwillige Nutzung des Fahrzeugs verursacht wurde. In diesem Fall können die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden. Der derzeitige Richtwert hierfür beträgt ca. 2.500 € bis 3.000 €.


Die Versicherung bzw. die reduzierte Selbstbeteiligung stellt keinen Freifahrtschein für Driften, mutwillige Beschädigungen, unsachgemäße Fahrweise oder die Missachtung der Anweisungen der Scouts dar.


Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Missachtung der Anweisungen des Veranstalters oder der Scouts haftet der Teilnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang auch bei Abschluss der Versicherung.


Foto- und Videoaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Bildaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken des Veranstalters verwendet werden dürfen.


Das Aufzeichnen der gefahrenen Strecken mittels GPS-Geräten, GoPro-Kameras oder vergleichbaren Geräten ist während unserer Touren nicht gestattet.


Fotos von Teilnehmern dürfen grundsätzlich gemacht werden, sofern dabei Rücksicht auf andere Teilnehmer und Personen genommen wird.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Tourenregeln


a.) Es ist stets ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten (mindestens 5 Meter).


b.) Überholen sowie das Fahren nebeneinander sind nicht gestattet. Ein Verstoß kann zum Ausschluss von der Tour führen.


c.) Auf Radfahrer, Wanderer und Reiter ist zwingend Rücksicht zu nehmen. Die Geschwindigkeit ist entsprechend zu reduzieren. In Gefahrensituationen ist der Motor gegebenenfalls abzustellen.


d.) Die Fahrposition darf während der Fahrt nicht verändert werden. Das Fahren im Stehen ist untersagt.


e.) Es ist untersagt, sich absichtlich zurückfallen zu lassen, um anschließend mit hoher Geschwindigkeit bzw. Vollgas zur Gruppe aufzuschließen. Ebenso ist Slalomfahren nicht gestattet.


f.) Den Anweisungen des Scouts ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Nichtbefolgung der Anweisungen kann zum Ausschluss von der Tour führen.


g.)Kein Driften:
Driften ist während der gesamten Tour untersagt. Beim ersten Verstoß erfolgt eine Verwarnung. Bei einer Wiederholung wird der Teilnehmer von der Fahrzeugführung ausgeschlossen und muss die Tour als Beifahrer fortsetzen.
Für die dadurch erforderliche Fahrzeugabholung werden dem Teilnehmer 50 € berechnet.
Straßenregeln


a.) Die Teilnehmer müssen stets in Sichtweite der Gruppe bleiben.


b.) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.


c.) Für alle Teilnehmer gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Teilnahmebedingungen:


1.) Die Teilnahme an der Quad-Tour ist erst nach vollständiger Einweisung in die Funktionen und Bedienung des jeweiligen Fahrzeugs gestattet.


2.) Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Führerschein) sein. Die Fahrerlaubnis ist vor Beginn der Tour zwingend vorzulegen.


3.) Schwangeren Personen ist die Teilnahme an der Quad-Tour nicht gestattet.


4.) Der Teilnehmer darf nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen oder vergleichbaren gesundheitlichen Einschränkungen leiden, durch die die sichere Teilnahme an der Tour beeinträchtigt werden könnte.


5.) Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist vor Beginn der Tour sowie während der gesamten Veranstaltung nicht gestattet.


6.) Während der Fahrt sind Telefonieren, Fotografieren und Rauchen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.


7.) Bei Nutzung eines Leihhelms von Quad Safari ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube bzw. eines entsprechenden Hygieneschutzes verpflichtend.


8.) Sollte ein Quad oder Buggy vor oder während der Tour ausfallen, kann es erforderlich sein, dass ein Fahrer als Beifahrer in einem anderen Fahrzeug mitfährt. Ein Wechsel der Fahrer kann nach Möglichkeit organisiert werden. Für den Ausfall eines Fahrzeugs übernimmt Quad Safari keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


9.) Fotos dürfen von den Teilnehmern gemacht werden, sofern dies sicher möglich ist und auf andere Teilnehmer sowie unbeteiligte Personen Rücksicht genommen wird.


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